Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.01.1990 - 6 Ws 255/89   

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OLG Stuttgart, 09.01.1990 - 6 Ws 255/89 (https://dejure.org/1990,3080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.01.1990 - 6 Ws 255/89 (https://dejure.org/1990,3080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 6 Ws 255/89 (https://dejure.org/1990,3080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 847
  • NStZ 1990, 247
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 05.11.2002 - 3 Ws 1172/02

    Strafverfahren: Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung und des

    Es mag auch zutreffen, dass bei fehlender Verwerfungsentscheidung des Amtsgerichts aus prozessökonomischen Gründen das Berufungsgericht mit der die Wiedereinsetzung versagenden Entscheidung zugleich auch die Entscheidung über die Unzulässigkeit der Berufung selbst dann treffen darf, wenn ihm die Akten formell nur zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung, nicht aber auch nach § 321 StPO,übersandt worden sind (nur diesen Fall haben OLG Stuttgart, NStZ 1990, 247 und Bay0bLGSt 74, 98 = NJW 1961, 1982 entschieden).
  • OLG Oldenburg, 18.01.2008 - 1 Ws 41/08

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Nicht-Verstehens einer

    Entgegen der von der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg offenbar geteilten Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ 1990, 247) und - diesem folgend - von Meyer/Goßner, StPO, 50. Aufl., § 319 Rdn. 1a, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage.
  • OLG Rostock, 08.06.2009 - I Ws 128/09

    Strafverfahren: Verwerfung der Berufung durch das lediglich mit der Entscheidung

    Dem Gebot der Vereinfachung und Beschleunigung würde nicht entsprochen, wollte man nur zur nachträglichen Wahrung der Kompetenz aus § 319 Abs. 1 StPO die Sache an das Amtsgericht zurückgeben, damit dieses eine inhaltlich bereits feststehende Entscheidung trifft (OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.1990 - 6 Ws 255/89 - zitiert nach juris m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.01.2016 - 2 Ws 292/15

    Strafverfahren: Entscheidung über die Berufung Beschwerdeverfahren gegen die

    Durch die Formulierung "ist zu verwerfen" bleibt unklar, ob das Landgericht seine Kompetenz, die Berufung nach § 322 Abs. 1 S. 1 StPO zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag zu verwerfen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008, Az. 1 Ws 41/08; Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. Oktober 2004, Az. 1 Ws 320/04; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 1990, Az. 6 Ws 255/89, jeweils m.w.N.) erkannt hat und trotz fehlenden Ausspruches in der Beschlussformel zugleich mit der Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch eine Entscheidung über die Berufung treffen wollte.
  • KG, 02.01.2012 - 4 Ws 126/12

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die einen Wiedereinsetzungsantrag

    Da somit eine Entscheidung des Senats über die Berufung nicht erforderlich war, brauchte er über die Streitfrage, ob er zu einer solchen Entscheidung überhaupt befugt wäre (vgl. bejahend OLG Stuttgart NStZ 1990, 247; OLG Rostock, Beschluss vom 8. Juni 2009 - I Ws 128/09 [juris] - Meyer-Goßner aaO, § 319 Rn. 1a; verneinend OLG Hamm VRS 87, 127, 128; OLG Jena NStZ 2005, 653; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 150), nicht zu entscheiden.
  • OLG Jena, 26.10.2004 - 1 Ws 320/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumnis der

    Entgegen der von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft geteilten Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluss vom 9.01.1990 - Az: 6 WS 255/89 - NStZ 1990, 247 ) steht diese Verwerfungskompetenz nicht auch dem Oberlandesgericht, das mit der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Wiedereinsetzungsantrags befasst ist, zu.
  • OLG Hamm, 02.02.1994 - 2 Ws 46/94
    Hat das LG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist abgelehnt, nicht aber zugleich die Berufung als unzulässig verworfen, so kann der mit der erfolglosen sofortigen Beschwerde wegen der abglehnten Wiedereinsetzung befaßte Senat die Berufung nicht selbst verwerfen (gegen OLG Stuttgart NStZ 1990, 247 ).«.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90   

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https://dejure.org/1990,6063
OLG Düsseldorf, 08.03.1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90 (https://dejure.org/1990,6063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90 (https://dejure.org/1990,6063)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 1990 - 2 Ws 80 - 81/90, 2 Ws 80/90, 2 Ws 81/90 (https://dejure.org/1990,6063)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 847
  • StV 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

    Die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung ist nach allgemeiner Meinung auch zulässig, wenn infolge nachträglich veränderter Umstände die Notwendigkeit der Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr besteht (vgl. Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO , 3. Auflage, § 143 Rdn.4; BGHSt 7, 69, (71); OLG Düsseldorf MDR 1990, 847 ).
  • KG, 10.07.2015 - 1 Ws 44/15

    Zurücknahme der Bestellung eines 2. Pflichtverteidigers nach Abschluss des

    Nach dem Abschluss des Tatsachenrechtszugs ist es nicht mehr notwendig, mit der Aufrechterhaltung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers den Fortgang der Hauptverhandlung zu sichern (vgl. OLG Düsseldorf StV 1990, 348; OLG Köln NStZ-RR 2012, 287; ständige Rechtsprechung des Kammergerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 13. Juni 2001 - 3 Ws 312/01 - bei juris und 23. März 2009 - 4 Ws 25/09 - Löwe-Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO 26. Aufl., § 143 Fn. 37 zu Rdn. 8).
  • OLG Köln, 01.03.2012 - 2 Ws 153/12
    Der Senat folgt mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des KG sowie des OLG Düsseldorf, die ebenfalls zutreffend davon ausgehen, dass die Bestellung von Sicherungsverteidigern zurückzunehmen ist, wenn mit Beendigung der Hauptverhandlung und Verkündung des Urteils das Sicherungsbedürfnis nicht mehr besteht ( vgl. KG Beschluss vom 1.9.99 - 5 Ws 515/99 - und vom 13.6.01 - 3 Ws 312/01-; OLG Düsseldorf Beschluss vom 8.3.1990 - 2 Ws 80-81/90 - , alle zitiert bei juris.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.05.1990 - 3 Ws 513/90   

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https://dejure.org/1990,14951
OLG München, 17.05.1990 - 3 Ws 513/90 (https://dejure.org/1990,14951)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.1990 - 3 Ws 513/90 (https://dejure.org/1990,14951)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - 3 Ws 513/90 (https://dejure.org/1990,14951)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 847
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   OLG Hamm, 08.02.1990 - 2 Ws 568/89   

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https://dejure.org/1990,12224
OLG Hamm, 08.02.1990 - 2 Ws 568/89 (https://dejure.org/1990,12224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.02.1990 - 2 Ws 568/89 (https://dejure.org/1990,12224)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 2 Ws 568/89 (https://dejure.org/1990,12224)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 847
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 09.04.1997 - 5St RR 18/97

    Schriftlichkeit des Strafantrags bei Niederschrift von Tonaufzeichnung des

    Der von der Polizei schriftlich niedergelegte, zuvor vor demselben Polizeibeamten vom Antragsteller selbst auf Tonträger wortgleich gesprochene Strafantrag entspricht deshalb dem Schriftlichkeitserfordernis des § 158 Abs. 2 StPO (OLG Hamm NJW 1986, 734 und MDR 1990, 847 ; Riegel NJW 1973, 495 f.; KK-Wache StPO 3. Aufl. § 158 Rn. 45; LR/Meyer-Goßner StPO 23. Aufl. § 158 Rn. 30; LR/Rieß StPO 24. Aufl. § 158 Rn. 30; LK/Jähnke StGB 11. Aufl. § 77 Rn. 11; ebenso wohl auch KMR-Müller StPO 2. Erg.
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